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2007 16 Nov

Die rechtliche Seite des Internets

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Bei der Superclix-Merchant-Schulung war einer der Vortragenden: Dr. Stefan Ernst. Er ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der FH Offenburg, Außerdem schreibt er auch gerne mal Bücher wie:

  • Hacker, Cracker & Computerviren - Recht und Praxis der Informationssicherheit
  • Vertragsgestaltung im Internet

und er gehört zu den wenigen Anwälten, die wissen was AdWords, Affiliate und Broad-Match bedeuten.

Eigentlich hatte ich mich auf eine eher trockenen Stunde Theorie eingerichtet aber dem war bei weitem nicht so.

Bei dem Vortrag habe ich z.B. gelernt, dass wir im Internet immer noch nach dem BGB verknastet be- und verurteilt werden. Es ist auch erst am 01.01.1900 in Kraft getreten, also zu einem Zeitpunkt als es noch kein Internet gab - da gab es noch nicht mal einen Taschenrechner. Das mag auch der Grund dafür sein, warum es im BGB mehrere Paragraphen zu Bienenvölkern gibt aber nichts verwertbares zum Internet.

Weiterhin habe ich gelernt, dass je nach Gerichts-Standort mit unterschiedlichen Urteilen zu rechnen ist und eine Klärung erst durch den Bundesgerichtshof endgültig erfolgt, was aber mal eben 5 Jahre dauert. Tipp: Von Vorteil ist es, wenn der Richter Kinder hat, die sich damit auskennen und z.B. wissen, dass eine gebrannte CD nicht im Toaster war. ;-)

Lustig ist z.B. dass man als WLAN-Anbieter in der Mitstörerhaftung ist, d.h. wenn Dein WLAN nicht sicher ist und einer z.B. mp3’s darüber zieht bist Du mitschuld. Man denke z.B. an die ganzen HotSpots der T-Com.

Auch darfst Du versuchen einen Server zu knacken. Solange Du es nicht schaffst ist das nicht strafbar. Wenn Du aber eine Tool schreibst, dass für Hackingzwecke gedacht ist, dann ist das wohl strafbar.

Die Schwierigkeit bei so einem Vortrag ist die unverständlichen Worthülsen der Rechtsgelehrten in begreifbares Deutsch zu packen. Als kleines Schmankerl hat Dr. Ernst dazu die Definition Eisenbahn des deutschen Reichsgerichts zitiert (Achtung es ist ein einziger Satz):

“Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßigen Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften - Dampf, Elektrizität, tierischer oder
menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. - bei dem Betrieb des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige, je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist.”

Aus: Aus der Waagschale der Justitia, dtv-TB

Leider hat Hr. Dr. Ernst noch keine Homepage, aber diese soll in Bälde kommen und zwar unter kanzlei-ernst.de.

Außerdem kann ich ihn nur empfehlen. Er war auch schon für uns schnell und unkompliziert tätig. Und Bowlen kann er auch. ;-)

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Freitag, 16. November 2007 und wurde abgelegt unter "Fortbildung". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

1 Kommentar

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