Man neigt ja dazu, ab und an mal eine Marke einzutragen um sein geistiges Gut zu schützen. Wir wollten uns die Marke montessori**** (zweiter Wortteil geheim) eintragen lassen. Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt mal eben 300 Euronen für eine Wortmarke kassiert hat und den Antrag innerhalb von 3 Monaten ausgiebig geprüft hat, haben wir zum Wortteil Montessori folgende Stellungnahme erhalten:
Montessori = Hinweis auf Maria Montessori, die im Jahre 1906 eine Bildungsmethodik und Bildungsphilosophie für Kindergärten und Schulen einführte; vgl. Internetrecherche als Anlage A1 beigefügt
Somit sei ein Freihaltebedürfniss gegeben.
Der Hammer 1.: Die Internetrecherche = Anlage A1 ist ein Ausdruck von Wikipedia. Vielleicht sollte man in einem “Wie benutze ich das Internet-Kurs” für das DPMA mal beschreiben, dass Texte in Wikipedia zwar meist der Wahrheit entsprechen aber trotzdem kann im Prinzip jeder Depp an den Texten rumbasteln und somit können diese m.E. nicht als Beweis in einer Rechtssache angeführt werden.
Der Hammer2.: Ein kleiner Blick in das Markenregister des DPMA zeigt bereits eine Anzahl von Marken im Zusammenhang mit Montessori. Wie korrespondiert das denn nun mit dem Freihaltebedürfniss für den Begriff Montessori?
Da ich dafür nun gerade gar keine Verständnis habe, werde ich wohl Marken-Meister Ernst mal auf das Deutsche Patent- und Markenamt loslassen.

Skype: monti-man

