Mit einem massiv geschwelltem Hals habe ich den gestrigen Nachmittag und den heutigen Morgen bis gerade eben damit verbracht die Button-Lösung von Frau Aigner umzusetzen. Ich liebe es wenn Menschen Gesetze machen, die von der Materie absolut keinen blassen Schimmer haben. Mein Lieblingssatz findet sich gleich am Anfang des Gesetzentwurfs:
Für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, entstehen keine sonstigen Kosten. Als Folge der einmaligen (Bürokratie-)Kosten, die den Unternehmen für die Neugestaltung ihres Internetauftritts (s. unter Abschnitt F) entstehen, können geringfügige Einzelpreisänderungen nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreis- niveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707745.pdf
Gut das unsere Zeit nichts kostet!
Wer glaubt, dass es mit ein bisschen Buttonbeschriftung ändern getan ist, der irrt und zwar gewaltig! Unter Anderem muss die Bestätigungsseite eine Beschreibung der Artikel enthalten, eine Artikelbezeichnung wie bisher ist nicht ausreichend. Und, und, und, ..
Weil Ihr als Shopbetreiber ja eh nichts zu tun habt, könnt Ihr jetzt schon mal anfangen Eueren Shop umzustricken, denn Ich gehe davon aus, dass ab 1.8. die lustigen Abmahner unterwegs sind und hübsche Briefchen mit Kostennoten verschicken.
Mehr Infos zum Thema gibts hier:
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